Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) aus Verteidigungssicht

Durchsuchung oder Vorladung wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB)? Schreiben von Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Ermittlungsverfahren? – Hinweise von Fachanwalt für Strafrecht

Quelle: Pixabay

 

Fahrlässige Tötung aus Verteidigungssicht

Dieser Artikel hilft, wenn in einem Unternehmen oder gegen eine Privatperson wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung ermittelt wird. Die Erklärungen erfolgen von einem Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht

Der Artikel äußert sich zu folgenden Fragen:

  1. Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) – Was ist das?
  2. Wie sollte man sich als Beschuldigter bei dem Vorwurf einer fahrlässigen Tötung verhalten?
  3. Verteidigungschancen gegen den Vorwurf fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB)?
  4. Welche Sanktion droht beim Vorwurf fahrlässiger Tötung?
  5. Wie können wir helfen?

 

 

1. Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) – Was ist das?

 

§ 222 StGB  Fahrlässige Tötung

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Sollten Sie ein Schreiben von Polizei oder Staatsanwaltschaft mit einem Vernehmungstermin als Beschuldigter (Vorladung) wegen fahrlässiger Tötung erhalten haben, ist der Schrecken meistens groß. Es handelt sich um ein Strafverfahren, welches – zumindest nach dem Gesetzeswortlaut – mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden kann.

Häufig erfährt man von dem Vorwurf auch im Rahmen der Durchsuchung eines Unternehmens oder der Privatwohnung oder wird unmittelbar im Rahmen eines Unfall- oder Unglücksgeschehens informiert, dass mit einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung zu rechnen ist.

Nach § 222 StGB wird unter bestimmten Bedingungen bestraft, wer den Tod eines Menschen durch eine unachtsame Handlung oder Unterlassung verursacht – und nicht durch eine absichtliche Tat.

Es handelt sich hierbei um einen relativ häufigen Vorwurf, der gerade Menschen als Beschuldigte trifft, die niemals auf den Gedanken gekommen wären, etwas mit „Kriminalität“ zu tun zu haben.

In der Praxis hat man meistens mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung zu tun

– bei Unfällen im Straßenverkehr (bspw. Vorwurf zu hoher Geschwindigkeit als Ursache des tödlichen Geschehens)

– bei Unfällen in Betrieben (bspw. Vorwurf der Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen als Ursache)

– beim Tod von Menschen in medizinischer Behandlung  (bspw. Vorwurf eines Behandlungsfehlers als Ursache)

 

2. Wie sollte man sich als Beschuldigter bei dem Vorwurf einer fahrlässigen Tötung verhalten?

Falls Sie ein Schreiben mit einem Vernehmungstermin erhalten haben oder falls man Ihnen im Rahmen der Durchsuchung „anbietet“, sich zu äußern, sollten Sie dies als Beschuldigter keinesfalls tun.

Beschuldigte kennen die Vorwürfe in ihrer Gesamtheit nicht, sie wissen nicht exakt, wovon die Ermittlungsbehörden ausgehen, welche Beweismittel ihnen vorliegen, welche ihnen fehlen und welche rechtlichen Annahmen sie voraussetzen.

Aus Verteidigersicht ist folgendes zu empfehlen:

Der Termin zur Beschuldigtenvernehmung (Ladung) oder das Angebot einer eigenen schriftlichen Äußerung wird nicht wahrgenommen. Es wird von dem Recht zu schweigen Gebrauch gemacht.

Auch Unternehmen sollten schnellstmöglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Ein Verteidiger meldet sich bei den Ermittlungsbehörden für den Beschuldigten und nimmt Akteneinsicht.

Nunmehr wird die Akte gemeinsam mit dem Beschuldigten besprochen. Jetzt – und erst jetzt – kennt man die Vorwürfe, den Stand der Ermittlungen, die Beweismittel und die rechtlichen Annahmen genau. Jetzt können – in aller Ruhe –  die besten Verteidigungsargumente analysiert werden. Ausschließlich diese werden der Staatsanwaltschaft präsentiert. Dies geht regelmäßig mit einem Antrag einher, das Strafverfahren einzustellen, also ohne eine Gerichtverhandlung enden zu lassen.

 

3. Verteidigungschancen gegen den Vorwurf fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB)

Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung lässt sich regelmäßig gut verteidigen. Auch wenn ein schrecklicher Unfall geschehen ist, bedeutet dies nicht, dass dieser durch Fahrlässigkeit (also eine sog. Sorgfaltspflichtverletzung) eines Menschen zustande kam.

So ist häufig bereits keine Sorgfaltspflichtverletzung nachzuweisen. Oder es ist bei mehreren schweigenden Beschuldigten nicht nachzuweisen, wer diese begangen hat. Oder es ist möglich, dass die Sorgfaltspflichtverletzung durch die geschädigte Person selbst geschehen ist.

Doch auch wenn der beschuldigten Person eine Sorgfaltspflichtverletzung nachzuweisen ist, so muss diese Sorgfaltspflichtverletzung auch ursächlich für den Tod sein. Auch dies ist oft, anders als auf den ersten Blick zu vermuten, nicht der Fall:

Wird bspw. in einem Unternehmen sorgfaltswidrig ein Sicherheitszaun nicht aufgebaut und stürzt eine Person bei einem Unwetter ab, so ist der Zusammenhang gleichwohl nicht gegeben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Person auch gestürzt wäre, wenn der Sicherheitszaun vorhanden gewesen wäre.

Wird ein Radfahrer von einem KFZ erfasst, welches den nötigen Seitenabstand nicht eingehalten hat, so ist eine Strafbarkeit gleichwohl nicht gegeben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Fahrradfahrer auch erfasst worden wäre, wenn der Seitenabstand eingehalten worden wäre (etwa wegen eines Fahrfehlers des Radfahrers).

Im medizinischen Bereich fehlt es sehr oft am zweifelsfreien Nachweis eines Sorgfaltspflichtverstoßes oder der Ursächlichkeit dieses Verstoßes für den Tod.

 

4. Welche Sanktion droht beim Vorwurf fahrlässiger Tötung

Häufig wird das Verfahren bei ordnungsgemäßer Verteidigung bereits auf Ebene des Ermittlungsverfahrens eingestellt. Beschuldigte erhalten also gar keine Sanktion.

Sollte der Tatbestand der fahrlässigen Tötung hingegen erfüllt sein, so richtet sich die Verteidigung auf eine sog. Strafmaßverteidigung aus und versucht, die mildest mögliche Sanktion zu erreichen.

Menschen, die nicht vorbestraft sind, erhalten in diesem Bereich kaum jemals eine Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird. Häufig werden Geldstrafen verhängt.

 

5. Wie können wir Ihnen helfen?

 

Melden Sie sich jederzeit gerne, wenn Sie

 

  • einen Strafverteidiger suchen

 

  • auf der Suche nach einem Fachanwalt für Strafrecht sind

 

  • Sie Post von Staatsanwaltschaft/Polizei wegen § 222 StGB – Fahrlässige Tötung – erhalten haben

 

  • Sie eine Ladung zu einer Beschuldigtenvernehmung/Zeugenvernehmung erhalten haben

 

  • bei Ihnen zuhause oder in Ihrem Unternehmen durchsucht wurde

 

  • in Ihrem Unternehmen der Verdacht einer fahrlässigen Tötung besteht

 

  • Sie sonstige Fragen zu § 222 StGB – Fahrlässige Tötung – haben

 

Wir helfen sehr gerne. In einem ersten kostenfreien Gespräch können wir herausfinden, ob Sie Unterstützung benötigen.

Von

Dr. Tobias Lubitz

Dr. Tobias Lubitz

Fachanwalt für Strafrecht

030 551 531 11

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