Presseerklärung zur Einstellung des Strafverfahrens gegen die Krankenschwester Katja W.

Landgericht Berlin stellt Strafverfahren gegen Charité-Krankenschwester vorläufig ein.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte Katja W. angeklagt, auf Anweisung eines Oberarztes der Charité einem Patienten auf der kardiologischen Intensivstation eine überhöhte Dosis Propofol injiziert und dadurch dessen Tod herbeigeführt zu haben, was in der Anklageschrift als Beihilfe zum Totschlag gewertet wurde.

Die Strafkammer 530 – Schwurgericht – des LG Berlin hat sich mit diesen Vorwürfen intensiv befasst und zahlreiche Zeuginnen und Zeugen sowie medizinische Sachverständige vernommen.

Die nunmehrige Verfahrenseinstellung nach § 153a Strafprozessordnung am 17. Hauptverhandlungstag gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von € 1.500 geht auf einen Vorschlag des Gerichts zurück, dem sowohl die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage als auch unsere Mandantin zugestimmt haben. Mit der Zustimmung zur Verfahrenseinstellung ist kein Schuldeingeständnis verbunden.

Der ursprünglich gegen unsere Mandantin erhobene Schuldvorwurf hat sich damit nicht bestätigt, sie ist weiterhin unschuldig.

 

Berlin, den 20.2.2024

RA Harald Wostry                                            RA Dr. Maximilian Warntjen

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