28.10.2025
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Verurteilt worden – was jetzt? Rechtsmittel der Revision im Strafrecht – Erfolgreiche Verteidigung im Revisionsverfahren
Rechtsmittel der Revision als Chance, gegen strafgerichtliche Verurteilung vorzugehen

Quelle: Pixabay
Dieser Artikel erläutert, welche Möglichkeiten nach einer Verurteilung wegen schwerwiegender Vorwürfe bleiben. Er geht insbesondere auf die Revision in Strafverfahren ein. Es wird erklärt, welche Verteidigungsansätze es gibt und wie erfahrene Revisionsverteidiger helfen können.
Erfolgreiche Verteidigung im Revisionsverfahren
Die Revision ist das anspruchsvollste und bei schwerwiegenden Tatvorwürfen das einzige Rechtsmittel im Strafverfahren. Wir verfügen über die notwendige Expertise und Erfahrung, um unsere Mandanten bestmöglich im Revisionsverfahren zu verteidigen.
Im Falle einer Verurteilung nach einem Prozess in einem Strafverfahren, bleibt noch die Chance, durch Einlegung eines Rechtsmittels die Rechtskraft und damit die Vollstreckung der verhängten Strafe abzuwenden und in einer neuen Gerichtsverhandlung ein besseres Ergebnis zu erzielen. Bei schwerwiegenden Tatvorwürfen, die oftmals bei Wirtschafts- oder Steuerstraftaten gegeben sind, ist die Revision das einzige Rechtsmittel – und damit die einzige Chance, die bleibt und die optimal genutzt werden muss.
Was ist das Besondere der Revision?
Das Revisionsverfahren unterscheidet sich erheblich vom „normalen“ Strafverfahren. Es findet bis auf ganz wenige Ausnahmen keine mündliche Verhandlung statt. Das Revisionsverfahren ist vielmehr ein rein schriftliches Verfahren, für das die Senate der Oberlandesgerichte oder des Bundesgerichtshofs zuständig sind. Es erfordert umfassende Kenntnisse des Revisionsrechts und der Rechtsprechung der Revisionsgerichte. In der Regel übernehmen auf das Revisionsrecht spezialisierte Verteidiger die Verteidigung im Revisionsverfahren.
Welche Verteidigungsansätze gibt es im Revisionsverfahren?
Die Verteidigungsansätze im Revisionsverfahren sind begrenzt, können aber mit dem nötigen Know-how zum Erfolg führen. Wichtig zu wissen, ist, dass im Revisionsverfahren keine Wiederholung der gerichtlichen Verhandlung stattfindet. Die Revisionsgerichte interessieren sich grundsätzlich nicht dafür, ob das Gericht z.B. in der vorherigen Instanz (das sog. Tatgericht) zu Recht oder zu Unrecht einem Belastungszeugen geglaubt hat oder warum es der Einlassung des Angeklagten nicht gefolgt ist. Vielmehr legt das Revisionsgericht den in der vorherigen Instanz festgestellten Sachverhalt zugrunde. Entscheidend für den Erfolg der Revision ist, dass es der Verteidigung gelingt, Rechtsfehler aufzuzeigen, die dem Tatgericht auf dem Weg zu seiner Entscheidung unterlaufen sind. Die Herausforderung für die Verteidigung besteht darin, Rechtsfehler in der gerichtlichen Verhandlung oder in der schriftlichen Begründung des Urteils zu finden und diese kunstgerecht durch eine sog. Verfahrensrüge oder Sachrüge in der Revisionsbegründung vorzutragen.
So helfen wir Ihnen weiter:
Aufgrund unserer Expertise und langjährigen Erfahrung im Revisionsrecht können wir für unsere Mandanten die Erfolgsaussichten einer Revision zuverlässig einschätzen. Wir kennen die Besonderheiten des Revisionsrechts und beherrschen die hohen formalen und inhaltlichen Anforderungen, die eine gute Revisionsbegründung erfüllen muss.
Unser Of Counsel Prof. Dr. Lucian Krawczyk ist Experte im Revisionsrecht und Autor von revisionsrechtlichen Fachpublikationen. Er übernimmt seit vielen Jahren die Verteidigung und Vertretung im Revisionsverfahren.
Melden Sie sich bei uns, wenn
- gegen Sie ein strafgerichtliches Urteil ergangen ist und Sie sich dagegen wehren wollen,
- Sie eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten der Revision benötigen
- und Sie die Wahrnehmung Ihrer Interessen durch einen Revisionsspezialisten wünschen.