Strafbarkeitsrisiken bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis

In ihrem Gastbeitrag "Kiffen auf Rezept - Verschreibung von medizinischem Cannabis" in der Oktober-Ausgabe des Berliner Anwaltsblatt geben Dr. Maximilian Warntjen und Theda Bakker, LL.M. (Leiden) einen Überblick über Strafbarkeitsrisiken für Ärzte und Patienten bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis und den kürzlich veröffentlichen Referentenentwurf zur Änderung des MedCanG.

Mit dem Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) wurde Cannabis 2024 aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen und als „normales“ verschreibungspflichtiges Arzneimittel eingestuft – ein echter Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik. Seither haben sich zahlreiche Online-Anbieter etabliert, die ärztliche Verschreibungen auch im Wege der ausschließlichen Fernbehandlung ermöglichen. Das medizinische Cannabis wird anschließend per Versand bequem nach Hause geliefert. Diese Entwicklung ruft nun den Gesetzgeber und auch Strafverfolgungsbehörden auf den Plan.

Die Bundesregierung plant eine deutliche Einschränkung der Verschreibungsmöglichkeiten. Künftig soll die Erstverordnung ausschließlich nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zulässig sein. Außerdem soll der Versand von Cannabisblüten an Endverbraucher entfallen: Stattdessen wird eine persönliche Abholung in der Apotheke verpflichtend vorgesehen. Sollte der Gesetzentwurf in dieser Form umgesetzt werden, wird die Verschreibung von medizinischem Cannabis zukünftig deutlich strengeren Bedingungen unterliegen. Die kurze Zeit des problemlosen ‚Kiffens auf Rezept‘ wäre vorbei.

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Beitrag Bakker Warntjen Berliner Anwaltsblatt

 

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Dr. Maximilian Warntjen

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