03.07.2025
News
Freispruch im Korruptionsverfahren Feuerwehr Brandenburg
Strafverfahren wegen Untreue und Vorteilsgewährung

(Quelle: Pixabay)
Nachdem zwei Menschen über Jahre strafrechtlich verfolgt und medial diskreditiert wurden (u.a. rbb, transparency international, MAZ), freuen wir uns sehr über den Freispruch am 1.7.25.
Ausnahmslos alle Vorwürfe haben sich als unzutreffend erwiesen.
Angeklagt waren mehrere Fälle der Untreue gemäß § 266 StGB sowie als Korruptionsdelikt Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung. Die Untreuevorwürfe bildeten den Schwerpunkt.
In der Hauptverhandlung wurde festgestellt, dass keinerlei Schaden entstanden war und auch keine Vorteile gewährt wurden.
Immer wieder erlebt man, dass Staatsanwaltschaften mutmaßliche Pflichtverletzungen als Untreue anklagen, ohne die Frage eines Vermögensschadens abschließend zu prüfen. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht schon vor fünfzehn Jahren eine solche „Verschleifung von Tatbestandsmerkmalen“ untersagt – doch wird in der Ermittlungspraxis die Frage eines Vermögensnachteils weiter vernachlässigt.
Es liegt eben keine Straftat vor, wenn zwar eine Pflichtverletzung geschehen sein mag, aber eben kein Schaden entstanden ist.
Über den Freispruch wird, wie so häufig, weniger berichtet, als über den Skandal (s. aber MAZ, „Brandenburgs Ex-Feuerwehrchef freigesprochen“, zu finden unter: https://www.maz-online.de/lokales/brandenburg-havel/urteil-im-prozess-um-schwarze-kassen-bei-der-feuerwehr-brandenburg-ex-chef-freigesprochen-OL42LTY4WBCHFEGHR3YVI27MKA.html).
Das trübt die Freude nicht.
Verteidigt hat RA Dr. Tobias Lubitz von Lubitz Warntjen Rechtsanwälte.